GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM VERKAUF UND EINKAUF VON WAREN
(Version 7/2020) der Gesellschaft HMN Factory s.r.o., mit Sitz in Prag 6, Na Hutích 3/582, PLZ 160 00, Id.: 27086283 (im Weiteren nur „Geschäftsbedingungen“) beziehen sich auf den Abschluss von Verträgen über den Verkauf von Waren (bewegliche Gegenstände) der Gesellschaft HMN Factory s.r.o. an ihre Kunden, die Handelspartner. Diese Geschäftsbedingungen und die Reklamationsordnung regeln die Beziehungen, die zwischen der Gesellschaft HMN Factory s.r.o. als Verkäufer und den Handelspartnern als Käufern entstehen. Die Handelspartner haben sich mit diesen Geschäftsbedingungen des Verkäufers vertraut gemacht und es ist ihnen bewusst, dass diese aktuelle Version der Geschäftsbedingungen des Verkäufers im Internet unter www.mcompanies.cz/geschaftsbedingungen-grosshandel/ abrufbar ist. Der Käufer bestätigt mit Abgabe seiner Bestellung, dass er sich mit diesen Geschäftsbedingungen ordnungsgemäß vertraut gemacht hat, ihren Text und Inhalt verstanden hat und mit ihnen ohne Vorbehalte einverstanden ist. Für den Fall, dass der Käufer ein ausländisches Subjekt ist, verlangt er keine Übersetzung und akzeptiert diese Sprachversion ohne Vorbehalte
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1. Für die Zwecke dieser Geschäftsbedingungen wird unter „Verkäufer“ die Gesellschaft HMN Factory s.r.o. mit Sitz in Na Hutích, PLZ 160 00 Prag 6, Id.: 27086283, eingetragen beim Stadtgericht Prag, Abteilung C, Einlage 95218, verstanden, deren Unternehmensgegenstand unter anderem der Groß- und Einzelhandel ist (im Weiteren nur „Verkäufer“).
2. Für die Zwecke dieser Geschäftsbedingungen wird unter „Käufer“ ein Unternehmer – natürliche oder juristische Person - verstanden, der beim Verkäufer Waren bestellt.
3. Als „Ware“ oder „Waren“ werden für die Zwecke dieser Geschäftsbedingungen vor allem Schuhe, Kleidungsstücke und Zubehör für Sport und Freizeit sowie auch jeglicher Sport- und Freizeitbedarf verstanden, sowie Handtaschen und weitere Lederwaren, wie sie einzeln in der Preisliste spezifiziert sind und dem Käufer auf Grundlage der einzelnen Kaufverträge auf Basis einer Bestellung geschlossen und zum vereinbarten Kaufpreis ausgeliefert werden.
4. Als „Preisliste“ wird für die Zwecke dieser Geschäftsbedingungen die regelmäßig aktualisierte Großhandels-Preisliste des Verkäufers verstanden, in welcher die Großhandelspreise der Waren aufgeführt sind (und zwar sowohl „Grundpreise“ als auch „Preise mit Rabatt“ für den herkömmlichen Verkauf und den Internetverkauf), ggf. auch Preisempfehlungen für den Einzelhandel.
5. Für die Zwecke dieser Geschäftsbedingungen wird unter „Bestellung“ das Angebot zum Kaufvertragsabschluss verstanden, welches durch den Käufer durch schriftliche oder elektronische Mittel übermittelt wird.
6. Als „Bestellbestätigung“ wird die schriftlich oder über elektronische Mittel getätigte Annahme der Bestellung betrachtet, die von dem Umstand ausgeht, dass der Verkäufer die bestellten Waren in seinem Lager hat oder haben wird und dass die Waren an den Käufer ausgeliefert werden. Unter „teilweiser Bestellbestätigung“ wird die durch schriftliche oder elektronische Mittel erteilte teilweise Bestätigung der Bestellung verstanden, die den Umstand zugrunde legt, dass der Verkäufer nur einen Teil der bestellten Waren auf Lager hat oder haben wird und dass nur dieser Teil der Waren ausgeliefert wird. Im Falle von Zweifeln darüber, ob eine Bestellung ganz oder teilweise bestätigt wurde, wird auch die Absendung der Waren als teilweise Bestätigung der Bestellung angesehen, und zwar nur zu dem Teil (Menge), der durch den Verkäufer tatsächlich abgesendet wird.
7. Als „Kaufvertrag“ wird für die Zwecke dieser Geschäftsbedingungen der Kaufvertrag verstanden, der auf Grundlage der Bestellung des Käufers und der Bestellbestätigung oder der teilweilen Bestellbestätigung durch den Verkäufer geschlossen wird.
2. BESTELLUNG UND AUSLIEFERUNG DER WARE
1. Bestellung der Ware
1. Der Käufer ist verpflichtet, seine Bestellungen über einen Handelsvertreter oder Arbeitnehmer des Verkäufers abzugeben (im Weiteren nur „Handlungsbevollmächtigter“). Jede Bestellung des Käufers muss auf solch einem Formular abgegeben werden, wie es in Anlage 1 zu diesen Geschäftsbedingungen festgelegt ist, sie muss seine Identifikationsdaten, eine ausreichende Spezifikation der Waren, die Nennung der Menge der Waren und ihre Preise nach der Preisliste enthalten und sie muss durch die Unterschrift des Käufers oder seines Vertretungsberechtigten versehen sein und grundsätzlich auch mit einem Stempel des Käufers. Dies gilt nicht, wenn die Bestellung durch elektronische Mittel bewirkt wird, auch wenn keine elektronische Signatur nach den gesetzlichen Vorschriften vorliegt. Im Falle dessen, dass der Handlungsbevollmächtigte über eine längere Zeit nicht telefonisch oder anderweitig erreichbar ist, kann der Käufer direkt den Verkäufer kontaktieren. In solch einem Falle ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer seine Bestellung ausschließlich per Post zu übermitteln, wobei jede Bestellung auch die Identifikationsangaben des Käufers enthalten muss und mit einer Unterschrift des Käufers oder einer für ihn handlungsberechtigten Person und grundsätzlich auch mit dem Stempel des Käufers versehen sein muss oder per Email von der in der Bestellung angegebenen Emailadresse des Verkäufers an die Emailadresse des Verkäufers info@mcompanies.de gesendet werden muss. Bestellungen, welche diese festgelegten Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt. Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer sind berechtigt, der anderen Partei eine Änderung der Kontakt-Emailadresse mitzuteilen, und zwar in schriftlicher Form. Die Änderung der Email-Adresse wird am fünften Tag nach dem Zugang einer solchen Mitteilung wirksam.
2. Im Falle der Änderung des Handlungsbevollmächtigten ist der Käufer verpflichtet, seine Bestellungen und weitere im Absatz 1 aufgeführte Angelegenheiten über den neu zugeteilten Handlungsbevollmächtigten zu übermitteln bzw. zu verhandeln.
2. Auslieferung der Waren
1. Der Verkäufer verpflichtet sich, nach den oben aufgeführten Bedingungen vor allem zur Lieferung der Waren an den Käufer gemäß den schriftlich oder elektronisch getätigten Bestellungen im Umfang der bestätigten Bestellung, und zwar zu dem in der Preisliste angegebenen Preis, und zur Übertragung des Eigentumsrechts auf den Käufer, und der Käufer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Abnahme und zur Zahlung des Kaufpreises.
2. Durch den Zugang der Bestellbestätigung oder der teilweisen Bestellbestätigung nach der Feststellung der Lagerbestände des Verkäufers entsteht ein Kaufvertrag, auf den die durch die in der (teilweisen) Bestellbestätigung festgelegten Bedingungen Anwendung finden.
3. Falls der Verkäufer eine (teilweise) Bestellbestätigung für Waren übermittelt, die er nicht auf Lager hat, und auf diesen Umstand in der (teilweisen) Bestellbestätigung hinweist, so verlagert sich in diesem Umfang die Gültigkeit der (teilweisen) Bestellbestätigung und der Verkäufer kann die (teilweise) Bestellbestätigung und damit den Kaufvertragsschluss im Umfange der Waren, die nicht auf Lager sind, bis zu dem Tag der Erfüllung der Bestellung, der in der (teilweisen) Bestellbestätigung aufgeführt ist, einseitig widerrufen.
4. Die (teilweise) Bestellbestätigung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von zwei Monaten ab der Bestellung der Waren an den Käufer abgesendet wird. Eine verspätete Bestätigung hat dennoch die Wirkungen einer rechtzeitigen Bestätigung, wenn der Käufer den Verkäufer nicht unverzüglich darauf hinweist, dass die (teilweise) Bestätigung nicht rechtzeitig ist und gleichzeitig die Abnahme der Waren nicht ablehnt, oder im Falle der erfolgten Annahme sie nicht unverzüglich und unbeschädigt an den Verkäufer zurücksendet.
5. Durch die (teilweis Bestellbestätigung entsteht ein Kaufvertrag über die Waren im Umfang einer solchen Bestätigung. Der Kaufvertrag entsteht auch durch die Versendung der Ware durch den Verkäufer ohne eine vorausgehende (teilweise) Bestellbestätigung, sofern die Ware spätestens innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Zugang der Bestellung abgesendet wird. Kommt es beim Hersteller der Ware oder bei einer dritten Person zu einem Umstand, aufgrund dessen die Ware nicht oder nicht rechtzeitig hergestellt wird, sodass der Verkäufer die Ware nicht zum Liefertermin liefern kann, bzw. gemäß Abs. 6 dieses Artikels der Geschäftsbedingungen, so kann der Verkäufer die bestätigte Bestellung einseitig stornieren.
6. Der Verkäufer ist verpflichtet, die bestellte Ware ohne schuldhaftes Zögern, spätestens innerhalb von 30 (dreißig) Arbeitstagen ab dem als Erfüllungsdatum auf der (teilweisen) Bestellungsbestätigung vermerkten Datum auszuliefern, welcher durch den Verkäufer auf Grundlage der Feststellung der Lagerbestände und der freien Produktionskapazitäten ermittelt wird. Diese Lieferfrist verlängert sich durch die Verzögerungen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, einschließlich der Einwirkungen höherer Gewalt und Mängel bei der Tätigkeit des Herstellers der Waren. Die Auslieferung der Ware geschieht durch die Übergabe an den Versender. Die Ware gilt mit der Übergabe an den ersten Transporteur nach Wahl des Käufers als an den Käufer übergeben. Die Ware kann an den Käufer auch über einen Handelsvertreter oder in einer anderen Weise nach Wahl des Verkäufers versendet werden.
7. Wird zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nicht ausdrücklich schriftlich oder in elektronischer Form etwas anderes vereinbart, so gewährt der Verkäufer den Transport der bestellten Waren auf Kosten des Käufers, und dies grundsätzlich durch eine Handelssendung der Tschechischen Post oder durch einen Paketdienst, und er ermöglicht dem Käufer die Geltendmachung der Rechte aus dem Transportvertrag gegenüber dem Transporteur.
8. Der Käufer ist verpflichtet, den Empfang der Waren selbst oder durch einen seiner Angestellten, identifiziert durch Name und Nachname, zu bestätigen. Dies gilt auch, wenn die Übergabe durch eine dritte Partei erfolgt. Die Bestätigung hat schriftlich durch Unterschrift auf dem Lieferschein zu erfolgen oder auf dem Rückschein, dem Übergabeprotokoll o.ä. Auf der Empfangsbestätigung für die Waren muss vermerkt werden, ob die Waren beim Transport beschädigt worden sind und ob die auf der Verpackung der Waren angegebene Stückzahl der tatsächlich ausgelieferten Stückzahl entspricht. Falls nicht auf der Empfangsbestätigung vermerkt ist, dass die Ware während des Transports beschädigt wurde oder dass die Stückzahl von der auf der Verpackung angegebenen abweicht, gilt, dass der Käufer die Ware unbeschädigt und in der auf der Verpackung angegebenen Stückzahl erhalten hat. Im Falle von Zweifeln darüber, ob die Ware überhaupt an den Käufer übergeben wurde, wird die Zustellbestätigung als Übergabedokument angesehen (z.B. Übergabedokument des Paketdienstes), es sei denn, dass sich herausstellt, dass die Ware nicht durch das Transportunternehmen, welches der Verkäufer ausgewählt hat, übergeben wurde.
1. Der Käufer ist berechtigt, vor der Auslieferung der Ware den Kaufvertrag unter Bezahlung von 50 % des Warenwerts zu stornieren, deren Lieferung Gegenstand des Kaufvertrags (des Werts der bestätigten Bestellung) waren.
3. WARENPREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Der Käufer kauft die Ware zum Großhandelspreis gemäß der Preisliste, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig ist. Der Verkäufer verpflichtet sich, dass er den Käufer über eine zukünftige Preiserhöhung oder Senkung mindestens drei (3) Tage im Voraus durch die Übermittlung einer neuen Preisliste in Kenntnis setzt. Die Nichterfüllung dieser Verpflichtung des Verkäufers hat allerdings keinen Einfluss auf den Umstand, dass nach dem Willen des Verkäufers und des Käufers der Kaufvertrag immer nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste zustande kommt. Der Käufer hat Anspruch auf einen Einkauf der Waren zum Großhandelspreis zu den Preisen „mit Rabatt“ nach der aktuellen Preisliste. Wenn allerdings der Käufer den Kaufpreis nicht ordentlich und rechtzeitig im Einklang mit Abs. 2 dieses Artikels bezahlt, so hat er dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe des Unterschieds zwischen dem „Grundpreis“ und dem Preis „mit Rabatt“ nach der zum Vertragsabschluss gültigen Preisliste zu entrichten, und zwar in Bezug auf alle Waren, die in der Rechnung des Verkäufers zum Rabattpreis aufgeführt sind. Das Recht des Verkäufers auf Schadensersatz in vollem Umfang bleibt hiervon unberührt.
2. Rechnungen für gelieferte Waren werden fällig innerhalb der Fälligkeitsfrist, die auf der Rechnung vermerkt ist. Die Fälligkeitsfrist kann nach Absprache mit dem Verkäufer verlängert oder anders vereinbart werden, jedoch immer vor dem Ausstellen der entsprechenden Rechnung. Die Rechnungen werden dem Käufer immer direkt als Teil der Lieferung der bestellten Waren mitgesendet. Im Falle von Zweifeln darüber, ob die Rechnungen an den Verkäufer übergeben wurden, wird die Fälligkeit des Kaufpreises auf den Ablauf von 14 Tagen ab dem Tag der Übergabe der Waren an den Käufer festgelegt.
3. Für den Fall des Verzugs des Käufers bei der Zahlung von Geldbeträgen wird ein Verzugszins von 0,1 % aus dem Verzugsbetrag für jeden begonnenen Tag des Verzuges vereinbart, wobei das Recht des Verkäufers auf Schadensersatz vollumfänglich unberührt bleibt.
4. Der Käufer stimmt der Verwendung der Steuerdokumente (v.a. Rechnungen) in elektronischer Form zu.
5. Hat der Verkäufer dem Verkäufer mehrere Verbindlichkeiten zu erfüllen und reicht die geleistete Zahlung nicht zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten, so werden die Zahlungen zunächst auf die ältesten fälligen Verbindlichkeiten angerechnet, selbst dann, wenn der Käufer einen anderen Zahlungszweck bestimmt. Erst wenn die Hauptforderungen aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers erfüllt sind, werden Zahlungen auf Verzugszinsen aus den ältesten fälligen Forderungen und auf die Kosten in Verbindung mit der Eintreibung dieser Forderungen angerechnet. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, nach seiner Wahl über eine andere Rangfolge der Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers zu entscheiden als im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen festgelegt wird.
6. Ist der Käufer in Verzug mit der Erfüllung irgend einer seiner monetären Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer, oder ist offensichtlich, dass der Käufer seine Verpflichtung oder einen Teil davon nicht erfüllt, ist der Verkäufer nicht zur Lieferung irgendwelcher Waren verpflichtet, und zwar auch nicht solcher Waren, deren Lieferung schon durch den Verkäufer bestätigt wurde und über welche es schon zum Kaufvertragsschluss gekommen ist. Der Verkäufer ist in solch einem Falle berechtigt, vom Käufer vor der Lieferung der Waren Barzahlung zu verlangen, und zwar nach seiner Wahl vor oder spätestens zur Lieferung der Waren durch Zahlung per Nachnahme. Der Verkäufer ist berechtigt, die durch den Käufer bezahlte Anzahlung auf bislang nicht gelieferte Waren zur Begleichung jeglicher seiner fälligen Forderungen gegen den Käufer zu verrechnen (aufzurechnen). Dies gilt auch in dem Fall, dass schon ein Kaufvertrag über die Lieferung der Waren, auf welche die Anzahlung geleistet wurde, geschlossen worden ist. Mit der Aufrechnung der Anzahlung auf eine ältere Forderung entstehen die Rechtsfolgen eines Rücktritts der Parteien vom Kaufvertag. Der Verkäufer und der Käufer vereinbaren, dass eine Anzahlung auch gegen eine nicht fällige Forderung des Verkäufers aufgerechnet werden kann, wenn offensichtlich ist, dass der Käufer seine monetären Verpflichtungen (ganz oder teilweise) nicht erfüllen wird.
7. Der Käufer erwirbt das Eigentum an den Waren erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Bis zu diesem Zeitpunkt verbleiben die Waren im Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltswaren). Der Käufer darf die Vorbehaltswaren verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Käufers gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Käufers bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Vorbehaltswaren, die weiterverkauft wurden, werden mit dem Weiterverkauf zu Waren mit verlängertem Eigentumsvorbehalt.
8. Der Käufer darf diese an den Verkäufer abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen den Verkäufer einziehen, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerruft. Das Recht des Verkäufers, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings wird der Verkäufer die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
9. Sofern sich der Käufer jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, kann der Verkäufer vom Käufer verlangen, dass dieser dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und dem Verkäufer alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die der Verkäufer zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.
10. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Käufer den Dritten auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und muss ihn unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit er seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Käufer.
11. Wenn der Käufer dies verlangt, ist der Verkäufer verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert der offenen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer um mehr als 10% übersteigt. Der Käufer darf dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.
12. Der Kaufpreis wird nach dem Wechselkurs am Sitz des Verkäufers (mittlerer Devisenkurs gemäß der Tschechischen Nationalbank) zum Tag des Abschlusses der einzelnen Kaufverträge berechnet. Sollte es am Tage der Versendung der Waren zu einer Kursschwankung zu Ungunsten des Verkäufers von mehr als 3% zwischen der Währung des Staates des Verkäufers und der Währung des Staates des Käufers kommen (die Währung des Verkäufers wird schwächer), so erhöht sich im selben Maße auch der Kaufpreis. Hierfür sind die mittleren Devisenkurse gemäß den Veröffentlichungen der Tschechischen Nationalbank maßgeblich.
13. Durch die Bestellung erklärt der Käufer, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um den Kaufpreis für die bestellten Waren zu bezahlen und dass er sich nicht im Zustand drohender Insolvenz oder der Insolvenz befindet.
4. WEITERE RECHTE UND PFLICHTEN
1. Der Käufer verkauft die Waren in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Der Käufer hat sich jeglicher Handlungen zu enthalten, welche den guten Namen des Verkäufers oder der Waren beschädigen könnten. Für den Fall der Verletzung dieser Verpflichtung ist der Verkäufer zur Kündigung der Zusammenarbeit mit dem Käufer und zum Vertragsrücktritt berechtigt.
2. Falls der Käufer die Waren über Internetverkauf verkaufen möchte, so hat er bei seiner Bestellung eindeutig zu kennzeichnen, dass die Ware für den Internetverkauf bestellt wird. Bei einer wiederholten Verletzung dieser Verpflichtung ist der Verkäufer zur Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Käufer berechtigt.
3. Der Käufer verpflichtet sich, auf Anforderung des Verkäufers eine Kopie des letzten Rechnungsabschlusses in ungekürzter Version zu übermitteln sowie eine Kopie der letzten Einkommensteuererklärung zum Zwecke der Vorlage bei der Versicherung des Verkäufers. Das Gewähren dieser Dokumente erfolgt kostenlos.
4. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer die Waren in der Menge zu liefern, wie sie in der (teilweisen) Bestellungsbestätigung aufgeführt ist, und zwar in der üblichen Qualität und Ausführung. Der Verkäufer haftet für Sachmängel gemäß Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Tschechisches Bürgerliches Gesetzbuch. Der Verkäufer ist verantwortlich für Mängel an den Waren, welche diese bei der Auslieferung durch den Verkäufer haben, wie auch für Mängel, die erst nach Auslieferung der Warewährend der Garantiezeit auftreten, sofern eine entsprechende Garantie gewährt wurde.
5. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Sachmängel unverzüglich mitzuteilen, nachdem er sie festgestellt hat oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte feststellen müssen.
6. Die Mängelgewährleistung wird ausdrücklich ausgeschlossen für Mängel, die durch unangemessene Lagerung oder unfachmännischen Umgang mit den Waren auf Seiten des Käufers oder einer dritten Person (Kunde) entstanden sind. Im Falle eines Konfliktes zwischen dem Verkäufer und dem Käufer darüber, ob die Ware mangelhaft ist oder ob es zu dem Mangel durch unsachgemäße Lagerung gekommen ist, wird diese Frage durch das Gutachten eines Experten geklärt, welcher aufgrund einer Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer bestimmt wird. Wird auf Grundlage dieses Expertengutachtens festgestellt, dass die Ware Mängel hat, welche nicht auf einer unsachgemäßen Lagerung oder unfachmännischen Behandlung der Waren beruhen, so trägt der Verkäufer die Kosten für die Erstellung des Expertengutachtens. Im umgekehrten Falle gilt, dass die Waren mangelfrei sind, bzw. dass die Mängel auf Grundlage einer unsachgemäßen Lagerung oder unfachmännischen Behandlung durch den Käufer entstanden sind, wobei der Käufer die Kosten für das Gutachten trägt.
5. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1.Falls diese Geschäftsbedingungen nichts anderes festlegen, unterliegen die Fragen, welche nicht ausdrücklich durch diese Geschäftsbedingungen und die Reklamationsordnung geregelt werden, dem Tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuch (Gesetz Nr. 89/2012).
2. Für den Fall, dass der Käufer ein ausländisches Subjekt ist, d.h. eine Person ohne Sitz in der Tschechischen Republik, vereinbaren der Verkäufer und der Käufer, dass die maßgebliche Rechtsordnung für die Kaufverträge, diese Geschäftsbedingungen sowie aller weiteren Rechtsverhältnisse, die aus den Kaufverträgen hervorgehen, die Rechtsordnung der Tschechischen Republik ist, und zwar insbesondere das Tschechische Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetz Nr. 89/2012). Die Parteien schließen die Anwendung des Wiener Abkommens (UN-Kaufrecht) hiermit ausdrücklich aus. Der Verkäufer und der Käufer vereinbaren hiermit ausdrücklich, dass die tschechischen Gerichte am Sitz der Gesellschaft HMN Factory s.r.o. für die Austragung jeglicher Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteienzuständig sind. Der Verkäufer hat aber die Wahl, den Käufer auch bei den Gerichten am Sitz des Käufers zu verklagen.
3. Für auf dem Gebiet des Staates des Käufers befindliche Waren gelten die sachenrechtlichen Regelungen des Staates des Käufers. Auf die sachenrechtliche Übereignung der Waren und den verlängerten Eigentumsvorbehalt gemäß Art. III Nr. 7 bis 9 findet ebenfalls das Recht des Staates des Käufers Anwendung. Im Falle einer Klage auf Herausgabe einer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sache oder einer Klage gegen den Endkunden einer unter verlängertem Eigentumsvorbehalt weiterverkauften Sache steht es dem Verkäufer auch frei, das zuständige Gericht im Staat und am Sitz des Käufers bzw. des Endkunden anzurufen.
4. Mit der Abgabe der Bestellung erklärt der Käufer, dass ihm vor der Bestellung jegliche faktischen und rechtlichen Tatsachen mit Relevanz zur Beurteilung der Möglichkeit eines Abschlusses einer vertraglichen Bindung mitgeteilt worden sind und dass er vom Verkäufer keine weiteren Informationen verlangt oder erwartet. Der Käufer und der Verkäufer vereinbaren, dass sie die Anwendung der Regelung des § 1765 Abs. 1 des Tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Änderung der Geschäftsgrundlage) ausschließen. Der Käufer erklärt auch zur Vermeidung jeglicher Zweifel, dass er das Risiko der Änderung der Geschäftsgrundlage auf sich nimmt.
5. Abweichende Vereinbarungen, die in der (teilweisen) Bestellungsbestätigung enthalten sind haben Vorrang vor den Vereinbarungen in diesen Geschäftsbedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen werden zum 20.7.2020 wirksam.